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Partyservice Ulm und Umgebung

Mietbedingungen:

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1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis.

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2. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters. 

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3. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. 

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4. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt. 

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5. Werden Mietgegenstände verschmutzt zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungskosten übernehmen. 

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6. Bei Selbstabholung und Anlieferung gelten folgende Regelungen. Der Mieter haftet für komplette, angemietete Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Partyservice Ulm übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Bei privater Mietung können Sach- und Personenschäden in der Regel durch den Abschluss einer entsprechenden Privathaftpflicht, mitunter auch durch eine Haushaftpflicht, abgedeckt sein. Bei Betrieben von der Betriebshaftpflichtversicherung. Veranstalter haben die Möglichkeit, eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Setzen Sie sich insoweit in Ihrem eigenen Interesse mit Ihrer Versicherung in Verbindung. 

 

7. Bei der Betreuung von Hüpfburgen durch den Vermieter gelten folgende Regelungen. Der Vermieter Partyservice Ulm übernimmt die Haftung an Sach- und Personenschäden, die durch angemietete Gegenstände verursacht werden. 

 

8. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritten überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart. 

 

9. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. 

 

10. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. 

 

11. Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. 

 

12. Der Mietbetrag ist fällig bei der Anlieferung

 

13. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. 

 

14. Die Nutzungsbedingung ist Bestandteil des Vertrages. 

 

15. Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden. 

 

16. Sollte das Wetter zum Mietdatum unbeständig sein, ist der Mietbetrag dennoch zu zahlen. (Eine Kostenfrei Nachbuchung zu einem anderen Datum ist in Absprache mit dem Vermieter möglich) 

 

17. Eine Stornierung, oder der Rücktritt des geschlossenen Mietvertrages, ist bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei für den Mieter. Nach dieser Zeit ist eine Ausfallgebühr von täglich 10% des Mietpreises an den Vermieter auf die unten angegebene Bankverbindung zu zahlen. 

 

18. Der Vermieter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand, Unfall, Diebstahl, extremer Wetterlage) oder bei Nichtverfügbarkeit der Mietgegenstände vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

 

19. Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist oder gesetzliche Vorschriften dies verlangen.

 

20. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

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