Regelung zur Kaution bei der Vermietung
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1. Höhe der Kaution
Die Höhe der Kaution ist im jeweiligen Mietvertrag festgelegt und vom Mieter bei der Übergabe des Mietgegenstandes in Bar hinterlegt.
2. Rückgabe der Kaution
Die Kaution wird dem Mieter vollständig zurückerstattet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Der Mietgegenstand wird fristgerecht zurückgegeben.
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Der Mietgegenstand befindet sich in dem Zustand, in dem er übergeben wurde (normale Gebrauchsspuren ausgenommen).
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Es sind keine Schäden, Verschmutzungen oder fehlenden Teile festzustellen.
3. Einbehalt oder Abzug von der Kaution
Ein Teil oder die gesamte Kaution kann einbehalten werden, wenn:
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Schäden am Mietgegenstand vorliegen (z. B. Risse, Löcher, gebrochene Teile).
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Der Mietgegenstand wird unvollständig zurückgegeben (z. B. fehlendes Zubehör).
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Der Mietgegenstand wird stark verschmutzt zurückgegeben ,sodass eine zusätzliche Reinigung erforderlich ist.
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Der Mietgegenstand wird nicht rechtzeitig zurückgegeben (es können auch zusätzliche Mietkosten berechnet werden).
4. Feststellung des Zustands
Bei der Rückgabe erfolgt eine Überprüfung des Mietgegenstandes durch den Vermieter. Der Zustand wird gemeinsam mit dem Mieter dokumentiert (z. B. durch Fotos oder ein Übergabeprotokoll).
5. Frist für die Rückerstattung der Kaution
Die Kaution wird sofort in bar an den Mieter zurückgezahlt, sobald der Mietgegenstand in einwandfreiem Zustand zurückgegeben wurde und keine Mängel festgestellt wurden.
6. Kontakt im Falle von Streitigkeiten
Sollten Unstimmigkeiten hinsichtlich des Zustands des Mietgegenstands auftreten, kann eine schriftliche Klärung erfolgen.
7. Verrechnung mit Forderungen
Der Vermieter ist berechtigt, fällige Forderungen wie z. B. Nachgebühren, Reinigungskosten oder Ersatz beschädigter Teile mit der Kaution zu verrechnen. In diesem Fall wird dem Mieter eine Aufstellung der verrechneten Beträge zur Verfügung gestellt.